Warendeklaration beim Zoll

Ankunft aus Nicht-EU-Ländern

Beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern gelten gewisse Einfuhrbestimmungen. Hierzu gehören die folgenden Kategorien

– Waren, die vereinzelt für den persönlichen oder familiären Gebrauch von Reisenden eingeführt werden, sowie Waren, die als Geschenk bestimmt sind,

– Tabakwaren,

– alkoholische Getränke,

– Medikamente.

Einschränkungen bezüglich der Ein-, Aus- und/oder Durchfuhr gelten für

– tierärztliche Güter und Tiere,

– Tiere und Pflanzen, entsprechend dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES),

– Waffen, Munition, Sprengstoffe,

– Drogen,

– Pflanzenteile und Waren pflanzlichen Ursprungs,

– Finanzinstrumente.

 

Ankunft aus EU-Ländern

Bei der Einfuhr von Waren aus EU-Ländern gelten Mengenbegrenzungen für ausgewählte Waren (diese sind von der Verbrauchssteuer befreit)

– Tabak und Tabakwaren,

– Alkohol und alkoholische Getränke.

Etwaige Beschränkungen für den Transport von Alkohol, Tabak und Bargeld innerhalb der EU-Grenzen finden Sie auf der Website der Europäischen Union.

Einfuhrbeschränkungen gelten für

– Arzneimittel,

– Reisen mit Haustieren in die Tschechische Republik aus anderen EU-Ländern

– Tiere und Pflanzen, entsprechend dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES).

 

Bargeld-Kontrollen

Reisende, die in die Tschechische Republik einreisen oder aus der Tschechischen Republik ausreisen, sind verpflichtet, dem Zollamt die Einfuhr oder Ausfuhr von: gültigen Banknoten und Münzen, Reiseschecks und Zahlungsanweisungen in tschechischer oder ausländischer Währung schriftlich zu melden, sofern der Gesamtwert 10 000 € übersteigt.

Wenn Sie von einem EU-Land in ein anderes reisen, müssen Sie den Betrag in beiden Ländern melden. Andernfalls können die Zollbeamten den mitgeführten Betrag beschlagnahmen. Denken Sie daran, dass die Zollbehörden Durchsuchungen durchführen können.