Reisen während des Ausnahmezustands. Tschechischer Regierungsbeschluss mit Wirkung vom 16. März 2020

Tschechen dürfen nicht ausreisen und Ausländer dürfen nicht in die Tschechische Republik einreisen

– Einreiseverbot in die Tschechische Republik für alle Ausländer, außer für Ausländer mit permanentem oder vorübergehendem (über 90 Tage andauerndem) Wohnsitz in der Tschechischen Republik.

– Auslandsreiseverbot für alle tschechischen Bürger und Ausländer mit permanentem oder vorübergehendem (über 90 Tage andauerndem) Wohnsitz in der Tschechischen Republik.

Wenn Sie in diesen Bestimmungen unterliegen, reisen Sie bitte nicht zum Václav-Havel-Flughafen Prag.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Ticketanbieter in Verbindung zu setzen, um eine alternative Lösung zu finden. Diese Verordnung gilt für 30 Tage und kann verlängert werden.

Um mehr über etwaige Ausnahmen der Reisebeschränkungen zu erfahren, besuchen Sie bitte die Website des Innenministeriums der Tschechischen Republik.