Um einen reibungslosen Check-in am Flughafen Prag zu gewährleisten, wird jedes aufgegebene Gepäckstück überprüft.Da es derzeit noch keinen internationalen Standard für die Größen und Abmessungen von aufgegebenem Gepäck und Handgepäck gibt und die Regeln und Vorschriften von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft und je nach Klasse sowie Reiseziel variieren, empfehlen wir Ihnen, sich diesbezüglich vor Antritt Ihrer Reise bei Ihrer Fluggesellschaft über die entsprechenden Bedingungen zu informieren.

 

Freigepäck

Reisen Sie mit mehr als nur einem Handgepäckstück? Dann beginnt Ihre Reise am Check-in-Schalter des Flughafens. Zu welchem Check-in-Schalter Sie sich dabei begeben müssen, können Sie den Informationstafeln in der Abfertigungshalle entnehmen. Am Schalter angekommen, wird das Flughafenpersonal Ihre Gepäckstücke auf Größe und Gewicht entsprechend der von Ihnen gewählten Fluglinie und den Angaben in Ihrem Ticket überprüfen. Um Verzögerungen bei der Abfertigung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, Ihre Gepäckstücke bereits daheim auf die Freigepäcksgrenzen der von Ihnen gewählten Fluggesellschaft zu überprüfen.

 

Handgepäck

Die meisten Fluggesellschaften erlauben ihren Passagieren die Mitnahme von einem oder mehreren Handgepäckstücken. Bitte überprüfen Sie vor Antritt Ihrer Reise die entsprechenden Größen und Freigrenzen, welche ebenfalls von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft variieren. Um dabei den jeweiligen Sicherheitsvorschriften an Bord nachzukommen, sollten Sie den Inhalt Ihrer Handgepäckstücke sorgfältig überprüfen.

 

Tipps zur Gepäckbeförderung

  • Versehen Sie alle Gepäckstücke mit einem Gepäckanhänger, der Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer beinhaltet
  • Wertsachen, wichtige Dokumente und Medikamente gehören dabei sicherheitshalber in Ihr Handgepäck
  • Schließen Sie alle Ihre Gepäckstücke sorgfältig ab und umwickeln diese mit einem Kofferband oder mit Folie
  • Entfernen Sie Gepäckanhänger von früheren Reisen, um das Risiko einer Falschlieferung zu vermeiden.

 

Verbotene bzw. erlaubte Artikel im Gepäck

In den meisten Fällen können Sie Gegenstände, die nicht in der Flugzeugkabine transportiert werden dürfen, in Ihrem aufgegebenen Gepäck transportieren. Allerdings ist es strengstens untersagt, Sprengstoffe, entzündliche oder brennbare Stoffe und Geräte mitzuführen, die eine Gefahr für die Gesundheit der Passagiere und der Besatzung und / oder die Sicherheit von Luftfahrzeugen darstellen.

 

Gefährliche Gegenstände, die nicht transportiert werden dürfen

  • Munition
  • Sprengzündungsschnüre
  • Zünder und Zündvorrichtungen
  • Minen, Granaten und andere militärische Ausrüstung, die Sprengstoffe enthält
  • Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände
  • Rauchbomben und Rauchgranaten, Dynamit
  • Schießpulver und Plastiksprengstoffe

Wir empfehlen Ihnen daher, die Liste (Download hier) der Gegenstände, die im aufgegebenen Gepäck transportiert werden dürfen bzw. nicht transportiert werden dürfen, vor Reiseantritt gründlich durchzulesen.

 

Transport von Schusswaffen und Munition

Die Beförderung bewaffneter Personen ist in der Zivilluftfahrt verboten, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Beförderung bewaffneter Personen aufgrund einer in der Tschechischen Republik geltenden besonderen rechtlichen Regelung oder um eine Beförderung, die einer besonderen Genehmigung oder der Genehmigung des Innenministeriums unterliegt. Die Ausfuhr, Einfuhr und der Transit von Feuerwaffen und Munition unterliegt dabei dem Gesetz Nr. 119/2002 Slg. über Feuerwaffen und Munition in seiner geänderten Fassung. Alle Fluggäste sind diesbezüglich verpflichtet, das entsprechende Luftfahrtunternehmen und die Polizei der Tschechischen Republik im Voraus über den Transport von Schusswaffen und Munition zu informieren bzw. eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Die Sicherheitskontrolle der deklarierten Feuerwaffen und der Munition, einschließlich der Inspektion durch die Polizei der Tschechischen Republik, wird üblicherweise im Bereich der Übergepäckschalter des jeweiligen Terminalgebäudes durchgeführt.

 

Gepäckkontrollen des aufgegebenen Reisegepäcks

In Übereinstimmung mit den geltenden EU-Rechtsvorschriften ist es den Sicherheitsmitarbeitern des Flughafens erlaubt, aufgegebenes Reisegepäck zu überprüfen, um die Sicherheit der Fluggäste zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Richtlinie dürfen ausgewählte Gepäckstücke geöffnet werden und einer physikalischen Sprengstoffkontrolle unterzogen werden. Dieses Verfahren wurde eingeführt, um Passagiere zu schützen und die Beförderung von Sprengstoffen zu verhindern.

 

Durchführung von physikalischen Kontrollen

Physikalische Kontrollen unterliegen sehr strengen Sicherheitsauflagen. Dank der Zusammenarbeit mit den meisten Gepäckherstellern und den Herstellern von Sicherheitsschlössern ist es dem Sicherheitspersonal am Flughafen möglich, die meisten Gepäckstücke zu öffnen, ohne diese zu beschädigen. Der gesamte Überprüfungsvorgang wird dabei mittels einer lückenlosen Kameraüberwachung aufgezeichnet, welche aufbewahrt wird. Jedem inspizierten Gepäckstück wird im Nachgang eine Notiz mit einer Inspektionsbeschreibung hinzugefügt, welche gegebenenfalls Hinweise auf die weitere Vorgehensweise enthält. Als Passagier werden Sie über die Kontrolle durch eine auf Ihrem Gepäck befestigte Schutzfolie und einem mit einer Schutzmarke versehenen Klebeband in Kenntnis gesetzt.

 

So gehen Sie vor, wenn Ihr Gepäck beschädigt wurde

Bestimmte Gepäcksicherungen wie zum Beispiel integrierte Gepäckschlösser ohne TSA können während des Öffnungsvorgangs beschädigt werden. Sollte sich ein Gepäckstück nach einer Inspektion nicht wieder verschließen lassen, so wird dieses mit Sicherungsbändern o. Ä., die das Logo des Prager Flughafens tragen bzw. mit Schutzfolie verschlossen. Sollte Ihr Gepäck während des Transportes beschädigt worden sein, so wenden Sie sich bitte an Ihrem endgültigen Ankunftsort an den entsprechenden Gepäckabfertigungsschalter und füllen und mit dem Schaltermitarbeiter einen Schadenbericht aus. Vorbezeichneter Bericht enthält dabei eine Referenznummer und weitere Kontaktdaten, welche Sie für die weitere Kommunikation mit Ihrem Luftfahrtunternehmen benötigen. Sollten Sie einen entstanden Schaden zu einem späteren Zeitraum mitteilen wollen, weil Sie diesen vielleicht erst nach dem Verlassen des Flughafens festgestellt haben, dann wenden Sie sich bitte unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Ankunft an Ihr Luftfahrtunternehmen (Verordnung (EG) Nr. 2027/97).

 

Vermeidung von Gepäckschäden

Um Gepäckschäden während der Kontrolle mit den sogenannten Sprengstoffspurendetektoren (ETD-Geräten) zu vermeiden, sollten Sie Ihr Gepäck ausschließlich mit TSA-Schlössern sichern, welche mit einem roten Diamantsymbol gekennzeichnet sind oder andere Möglichkeiten der Gepäckssicherung, wie Schrumpfverpackung oder Standard-Vorhängeschlösser wählen, welche ohne Ihr Gepäck zu beschädigen, geöffnet werden können.