Police AirportEs gibt neue Vorschriften und Beschränkungen hinsichtlich der erlaubten Menge an Flüssigkeiten im Handgepäck sowie Beschränkungen für EU-Flughäfen.

Unabhängig davon, ob Sie in Urlaub fliegen oder auf Geschäftsreise sind, achten Sie bitte auf die grundlegenden Sicherheitsbestimmungen. Wenn Sie diese einhalten, können Sie am Flughafen reibungslos und ohne Komplikationen einchecken.

Um den Luftverkehr zu sichern, ist es wichtig, dass sich Passagiere, die einchecken, Sicherheitskontrollen unterziehen, um zu verhindern, dass verbotene und potenziell gefährliche Objekte mit an Bord des Flugzeugs genommen werden. Daher sollten Sie, bevor Sie Ihr Gepäck packen, herauszufinden, welche Gegenstände Sie nicht in Ihrem Handgepäck mitführen dürfen.

Gefährliche Objekte umfassen nicht nur Sprengstoff, Waffen und Messer, sondern auch Materialien, die potenziell gefährlich sein könnten. Daher gibt es strenge Beschränkungen hinsichtlich der Menge an Flüssigkeiten und Gelen, die Sie in Ihrem Handgepäck durch die Passkontrolle bringen können.

Wenn Sie in die USA reisen, beachten Sie bitte, dass die US-Behörden im Rahmen ihrer Sicherheitskontrollen zusätzliche Screening-Verfahren eingeführt haben, die sich von den Standard-Sicherheitskontrollen unterscheiden. Detaillierte Informationen zu den Vorschriften über die Beförderung von Flüssigkeiten, verbotene Gegenstände und die Sicherheitskontrollen bei Flügen in die USA sind an den Informationsschaltern auf dem Flughafen Prag oder vom Sicherheitspersonal erhältlich.

 

EU-Sicherheitsstandards

Safety chceckEinschränkungen bei der Menge an Flüssigkeiten im Handgepäck gelten für alle Passagiere, die aus oder in EU-Länder fliegen.

Flüssigkeiten, die mit Einschränkungen im Handgepäck befördert werden können:

Wasser, Getränke, Sirup und Suppen

Cremes, Öle, Lösungen

Sprays, Parfüms, Mascara

Haar- und Duschgels

Sprühdosen, Rasierschaum und Deodorants

Pasten, Zahnpasten

Flüssige und feste Stoffe sowie Mixturen

Andere Objekte von ähnlicher Beschaffenheit

Die oben aufgeführten Mixturen von festen oder flüssigen Stoffen können nur wie folgt befördert werden:

• In einzelnen Behältern mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 Millilitern in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 Liter

• Nach Vorzeigen bei der Sicherheitskontrolle (d.h. aus dem Handgepäck entnommen)

Flüssigkeiten, die ohne Einschränkungen im Handgepäck befördert werden können:

Kinder- und Babynahrung für die Dauer der Reise

Pharma- und Diätkost

Für Kinder- und Babynahrung für die Dauer der Reise sowie für Pharma- und Diätkost ist stets eine ärztliche Verschreibung oder Bestätigung empfehlenswert.

Artikel dieser Art können ohne Einschränkung nur in den Geschäften gekauft werden, die sich im nicht-öffentlichen Bereich des Flughafens befinden, und sind in Übereinstimmung mit den Vorschriften vom Verkäufer ordnungsgemäß zu verpacken.

 

Verbotene Gegenstände

Gewehre, Feuerwaffen und andere Gegenstände mit ähnlicher Wirkung

Jede Schusswaffe gemäß der entsprechenden gesetzlichen Regelung sowie andere Gegenstände, mit denen man ein Projektil abfeuern kann, oder die durch Explosivkraft, Luft- oder Gaskompression Verletzungen verursachen. Dies gilt auch für Munition für Schusswaffen, Imitationen von Feuerwaffen und Nachbildungen historischer Waffen.

Messer, spitze/schneidende Waffen und scharfe Objekte

Spitze Gegenstände oder Gegenstände mit Klingen, die Verletzungen verursachen können

Stumpfe Instrumente, die Verletzungen verursachen können

Alle chemischen oder giftigen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen, der Besatzung oder für die Sicherheit der zivilen Luftfahrt, Flugzeuge oder von Eigentum darstellen.

Die Informationen über die Sicherheitsstandards, die hier aufgeführt sind, stellen nur eine kurze Zusammenfassung der elementaren Vorschriften dar. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an den Informationsschalter oder an das Sicherheitspersonal des Flughafens Prag oder besuchen Sie www.prg.aero.

Jedem Passagier, der im Besitz eines Gegenstands ist, der nicht aufgeführt ist, bei dem aber das Sicherheitspersonal Bedenken hat, kann der Zugang zu einem der Sicherheitsbereiche und zur Kabine des Flugzeugs verweigert werden.