Informationen für Passagiere, die den von der tschechischen Regierung angewandten Einschränkungen unterliegen
TSCHECHISCHE REGIERUNGSVERORDNUNGSVERORDNUNG IN KRAFT 11. Mai 2020 - Ein Einreiseverbot in das Gebiet der Tschechischen Republik für alle ankommenden Ausländer (Touristen) mit Ausnahme von Ausländern mit vorübergehendem oder ständigem Wohnsitz in der Tschechischen Republik. EU-Bürger können nach den veröffentlichten Bedingungen auch zum Zweck der wirtschaftlichen Tätigkeit oder des Hochschulstudiums in das Gebiet der Tschechischen Republik [...]