Mitführen von Medikamenten

Wenn Sie während des Fluges Medikamente mit sich führen müssen oder nur mit Handgepäck reisen, gelten für Sie einige Ausnahmen von den allgemeinen Regeln bezüglich der Beschränkungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gele an Bord des Flugzeugs. Medikamente, die Sie während des Fluges benötigen, können ohne Beschränkung der Verpackungsmenge transportiert werden; Sie sollten dies jedoch immer dem Personal an der Sicherheitskontrolle melden.

Augentropfen oder Schmerzmittel gelten immer als notwendige Medikamente und können ohne Volumenbeschränkung mitgenommen werden. Wir empfehlen immer, dass Sie eine Bestätigung Ihres Arztes vorlegen.

Wir empfehlen Ihnen stets, das Rezept Ihres Arztes oder die Bestätigung der medizinischen Einrichtung mitzunehmen; da das Sicherheitspersonal möglicherweise nach einer solchen Bestätigung fragt.

Bei Reisen in bestimmte Länder ist es ratsam, einen gültigen Impfnachweis in einem internationalen Impfausweis mitzuführen.

Mitführen von Geld

Sie können nur bis zu 10.000 EUR oder den Gegenwert in einer anderen Währung über die Grenze bringen. Wenn Sie mehr Bargeld besitzen, müssen Sie dies den Zollbehörden melden. Wenn Sie von einem EU-Land in ein anderes reisen, müssen Sie dies in beiden Ländern melden. Andernfalls können die Zollbeamten den mitgeführten Betrag beschlagnahmen oder andere Strafen verhängen. Denken Sie daran, dass die Zollbehörden persönliche Durchsuchungen durchführen können.

Die Grenzwerte für das Mitführen von Alkohol, Tabak und Geld über die Grenzen innerhalb der EU können Sie auf der Website der Europäischen Union einsehen.

Verbotene Gegenstände

Bewaffnete Personen dürfen nicht mit zivilen Flugzeugen reisen, es sei denn, sie reisen in Übereinstimmung mit den jeweiligen in der Tschechischen Republik gültigen gesetzlichen Bestimmungen oder sie verfügen über eine ausdrückliche Genehmigung oder es wurde eine Erlaubnis vom Innenministerium erteilt. Der Export, Import und Transit von Waffen und Munition wird durch das Gesetz Nr. 119/2002 Slg. über Schusswaffen und Munition in seiner geänderten Fassung geregelt und verboten. Passagiere müssen Schusswaffen oder Munition vor der Reise bei der Fluggesellschaft und der Polizei der Tschechischen Republik deklarieren. Die Sicherheitskontrollen der deklarierten Waffen und Munition, einschließlich derjenigen durch die Polizei der Tschechischen Republik, werden in der Regel im Bereich der Übergepäckabfertigung im entsprechenden Terminal durchgeführt.

Erlaubte Gegenstände für Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck

Gegenstand Handgepäck Aufgegebenes Gepäck
Laptops, Tablets, Mobiltelefone, Kameras, Musikplayer OK OK
Flüssigkeiten, Aerosole und Gele in Behältern mit einem Fassungsvermögen von 100 ml oder weniger OK OK
Flüssige Medikamente, Babynahrung in der für die Dauer des Fluges benötigten Menge OK OK
Messer und Scheren mit Klingen, die kürzer als 6 cm sind (gilt nicht für taktische, Kampf-, Jagd- und Nicht-Standardtypen von Messern) OK OK
Arbeitswerkzeuge (Bohrer, Hämmer, Schraubendreher, Schraubenschlüssel usw.), medizinische Geräte NEIN OK
Schusswaffen und Schusswaffenimitate (Paintball-Pistolen, Airsoft-Pistolen, Schreckschusspistolen, Gaspistolen usw.), Munition NEIN OK
Hockeyschläger, Angelruten, Paddel, Golfschläger, Skistöcke NEIN OK
Sprengstoffe und improvisierte Sprengsätze, Zünder, Verbraucherpyrotechnik NEIN NEIN
Säuren, ätzende Stoffe, brennbare Stoffe, elektronische Feuerzeuge NEIN NEIN
Druckbehälter und Gase jeglicher Art (z. B. Propan- und Butan-Gemische, Selbstverteidigungssprays) NEIN NEIN
Giftige oder infektiöse Stoffe, radioaktive Stoffe, entzündliche feste und flüssige Stoffe, Repellentien NEIN NEIN
Lithium-Batterien und Geräte, die Lithium-Batterien enthalten JA NEIN